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erschienen im Senftenberger Anzeiger vom 16.Oktober 1935
23.

Addis Abeba, 13. Sept. 1935.

Ethiopische Eheschließungen.

Will man über den Begriff „ethiopische Ehe“ überhaupt sprechen, so ist scharf zu unterscheiden zwischen den Ehen der christlichen Amhara, den Ehen der heidnischen Galla und den Ehen der mohamedanischen Somali. Die kleineren Stämme sind je nach ihrer Religion in diese 3 Kategorien einzugliedern. Es existiert zwar – praktisch jedoch nur in Addis Abeba – die zivile Ehe, die vor einem Standesbeamten nach Abschluß des Ehekontraktes durch Eintragung in ein Ehestandsregister vollzogen wird. Von dieser Einrichtung wird in den seltensten Fällen Gebrauch gemacht. Im allgemeinen bleibt es bei den Formen, die seit Hunderten von Jahren üblich sind. Beginnen wir mit den Eheschließungen der Amhara und christlichen Galla: Da gibt es 3 Formen der Eheschließung. Die eine dieser 3 Formen heißt „Be–kurban“, d.i. die in der Kirche nach Einnahme des Abendmahls vom Priester gesegnete Ehe. Eheleute, die „Be–kurban“ verheiratet sind, gibt es ganz wenige. Denn diese Form der Ehe kann nur vom „Abuna“, dem höchsten koptischen Geistlichen Ethiopiens, geschieden werden. Der Abuna spricht die Scheidung aber nur aus bei einem einwandfreien Nachweis der Untreue eines der beiden Ehegatten. In diesem Falle spricht außerdem der Abuna unumstößliches Recht über die Teilung der vorhandenen Vermögenswerte.
Die zweite Form der Ehe ist die „Semanja“-Ehe (d.h. wörtlich: „80-Ehe“, und dies, weil ursprünglich bei der Scheidung dieser Ehe 80 Salzstangen – Salz ist noch heute in dem salzarmen Ethiopien ein wertvoller Artikel – zu zahlen waren). Diese Form der Ehe wird vor dem „Danja“ – d.i. „Zivilrichter“ – vollzogen. Die Ehelustigen müssen zur Erledigung der Formalität 3, 5, 7 oder 9 Zeugen, jedenfalls eine ungerade Zahl von zeugen, mitbringen. Vor dem Danja wird dann ein mündlicher oder schriftlicher Ehevertrag abgeschlossen, der in der Regel vorsieht, daß bei einer etwaigen Scheidung die Ehefrau wieder uneingeschränkt in Besitz des von ihr in die Ehe eingebrachten Gutes gelangt, während der Ehemann die Hälfte seines beweglichen wie unbeweglichen Vermögens oder aber die Hälfte des während der Ehedauer erworbenen Vermögens der Frau zu überlassen hat. Infolge dieser für die Ehefrau außerordentlich günstigen Vertragsbedingungen erstrebt die Ethiopierin verständlicherweise diese Form der Eheschließung mit besonderer Energie. Die Folge dessen ist, daß es in Ethiopien häufig Frauen gibt, die es in Hinsicht Scheidungstaktik zu einer ausgesprochenen „Routine“ bringen und – selbst zum Teil aus ärmlichen Verhältnissen hervorgegangen – auf diese Weise sich ein ansehnliches Vermögen erwerben. Die Scheidung dieser „Semanja“-Ehe ist leicht. Sie erfolgt praktisch meist dadurch, daß der Ehemann seine Frau zunächst einfach vor die Tür setzt. Das „dicke Ende“ folgt dann allerdings unabweislich und zieht für den Ehemann den bittersten Katzenjammer nach sich.

Galla-Dorf
Und die dritte Form der Eheschließung: Es ist die sogenannte „Gered“-Ehe, die man bezeichnen könnte auch als Ehe auf „Tage, Stunden oder Minuten“. In diesem Falle „engagiert“ der Ehemann seine Frau auf Gehalt. Meist beträgt dies 3 Thaler (etwa 2,70 RM.) pro anno, wozu lediglich Verpflegung und Kleidung tritt. Die Ethiopierin heiratet gewöhnlich mit 11 – 12 Jahren zum ersten, nicht gar selten mit 60 Jahren zum – 20. Male.

Galla-Frau mit Kindern
Es ist üblich, daß die Gäste dem jungen Paare Geschenke machen, je nach ihrer Vermögenslage in Form von Goldringen, Ochsen, Schafen, Lebensmitteln usw.; bevorzugt als Geschenke sind übrigens alkoholische Getränke. Die Hochzeitsfeier pflegt in einem großen Zelt stattzufinden, in dem Frauen und Männer, meist aber durch einen Vorhang getrennt, sich bei Musik und Tanz engagierter Sänger, Musikanten, Tänzer und Tänzerinnen vergnügen. Sehr beliebt sind auch gemeinschaftliche Gesänge der männlichen und weiblichen Gäste mit Trommelbegleitung und Händeklatschen zur Durchführung des Taktes. Diese Feiern dauern Tage und Nächte im Wechsel von Essen, Trinken und Vergnügen.
Wir kommen nun zur Galla-Ehe, d.h. der Eheschließung der heidnischen Galla, und schildern aus den verschiedenen Formen eine Art der Eheschließung, die bei den Olje-Galla in Arussi Brauch ist. Dort herrscht noch die Sitte des Brautkaufes. Ein Freund des heiratslustigen Galla übernimmt die Rolle des Unterhändlers bei dem zukünftigen Schwiegervater. Ist man über den Kaufpreis, der aus Ochsen, Kühen, Pferden, Schafen und Ziegen besteht, einig geworden, so wird die Hochzeit festgesetzt. Im Verlauf dieser Feierlichkeiten wird die Braut durch den Brautführer zu Pferde in die Hütte des künftigen Ehemannes übergeführt.
Die Somali-Ehe (die Somalis sind durchweg Mohamedaner) wird nach den Vorschriften des Koran geschlossen. Der Somali darf demnach bis zu 4 Frauen gleichzeitig besitzen. In diese Zahl sind aber nicht eingeschlossen die „Tschin-gered“, etwa den alttestamentarischen Kebsweibern entsprechend. Die Somali-Schönen geben nach alter Sitte solchen Männern den Vorzug, die bereits mindestens einen, möglichst aber mehrere Feinde getötet und so ihre Tapferkeit erwiesen haben. Er trägt zudem je nach Brauch seines Stammes als Zeichen dafür, daß er einen Feind erlegt hat, eine bestimmte Feder, einen Messingring oder ein anderes Abzeichen. Aus solcher Auffassung ergibt sich natürlich, daß im Somali-Lande kaum einmal Ruhe herrscht, daß vielmehr fortgesetzt die Stämme mit ihren Nachbarn in blutiger Fehde liegen.
Zum Schluß sei erwähnt, daß trotz der für unsere Begriffe außerordentlich lockeren Auffassungen des Ethiopiers inbezug auf den Begriff „Ehe“ das Eheleben selbst – d.h. solange es eben dauert – harmonisch verläuft und daß beide Ehegatten außerordentlich kinderlieb sind und alles Erdenkliche tun, um ihren Kindern eine gute Erziehung angedeihen zu lassen.